Versicherungsmakler nach §34d GewO

Um sich im Dschungel der verschiedenen Versicherungsprodukte und Anbieter zurechtzufinden, ist es sinnvoll, die Dienste eines Versicherungsmaklers in Anspruch zu nehmen. Der Versicherungsmakler nach §34d GewO hat per Gesetz die Aufgabe, den Kunden objektiv und neutral zu beraten.

Er ist laut BGH-Urteil von 1985 Sachwalter des Kunden in Versicherungsangelegenheiten. Vergleichbar mit einem Rechtsanwalt für Rechtsfragen oder einem Steuerberater in steuerlichen Angelegenheiten.

Dies ist auch ein wesentlicher Unterschied zum Versicherungsvertreter, denn der Versicherungsmakler ist an keine bestimmte Gesellschaft gebunden. Die LEOFF Finanzstrategen GmbH und deren Berater verfügen über die gesetzlich geforderte Registrierung als Versicherungsmakler und unterliegen somit einer strengen Berufsaufsicht. Unsere Berater verfügen über betriebswirtschaftliche Studienabschlüsse oder haben eine Ausbildung zum Bank- oder Versicherungsfachwirt absolviert.

Immer mit dem Ziel der qualitativen Marktführerschaft vor Augen, wurden wir in den letzten 30 Jahren zu einem der bedeutendsten unabhängigen Finanz- und Versicherungsberater der Region.

 


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