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Tutorial: Vermögenswirksame Leistungen

Ihr Arbeitgeber bietet Ihnen vermögenswirksame Leistungen an?

In diesem Tutorial zeigen wir Ihnen kurz zusammengefasst die Anlagemöglichkeiten, die Sie dafür nutzen können.

  • Bausparvertrag
  • Investmentfonds
  • Riester-Rente
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Lebensversicherung / Banksparvertrag / Immobilien-Finanzierung
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LEOFF Vermögenswirksame Leistungen

Grundsätzliches zu den vermögenswirksamen Leistungen

Wie funktioniert das Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen?

Der Arbeitnehmer schließt einen VL-Vertrag ab und legt seinem Arbeitgeber eine Bestätigung über diesen Vertrag vor. Der Arbeitgeber zahlt dann den zugesagten Betrag in den Vertrag ein.

Nach einer vertraglich vereinbarten Laufzeit erhält man das Guthaben ausbezahlt. Teils werden zusätzliche staatliche Förderungen in die Verträge einbezahlt, die mit dem Guthaben ausbezahlt werden.


Besonderheiten der einzelnen Anlageformen

Klicken Sie einfach auf die einzelnen Bereiche. Dort erklären wir kurz und knapp die wichtigsten Unterschiede der möglichen Anlageformen.

 

Bausparvertrag

Der Bausparvertrag hat eine Laufzeit von 7 Jahren. In dieser Zeit erhält man bei neuen Verträgen ca. 0,1 % Zins. Verrechnet mit der Abschlussgebühr und evtl. anfallender jährlicher Gebühren, fällt die Rendite bei Bausparverträgen am Ende meist negativ aus.

Wer unterhalb der Einkommensgrenzen liegt und die o.g. staatliche Förderung erhält, hat mit dem Bausparvertrag aber eine sehr sichere und gut verzinste Anlage.

 

Investmentfonds

Der Investmentfonds  als VL-Vertrag hat eine Laufzeit von 6 Jahren. Die Anlage muss in einen staatlich anerkannten Aktienfonds fließen.

Nach Gebühren sollte ein VL-Investmentfonds auf eine jährliche Rendite von 3-5 % kommen. Aufgrund der Anlage in Aktien aber ohne jegliche Garantie.

Vorteil gegenüber dem Bausparen ist, dass man schon zu kleinen Beiträgen in den Aktienmarkt investieren kann. Und die staatliche Förderung ist, sofern man innerhalb der o.g Einkommensgrenzen liegt, höher als beim Bausparen.

 

Riester-Rente

Im Gegensatz zum Bausparen oder dem Investmentfonds handelt es sich hier um einen lang laufenden Vertrag, der erst zum Renteneintritt als Rente ausbezahlt wird.

Vorteil ist die hohe staatliche Förderung, die Garantie der einbezahlten Beiträge und die Möglichkeit, den Arbeitgeber an der wichtigen Altersversorgung zu beteiligen. Insgesamt kommt, je nach Förderung, eine Rendite von 2-4 % zustande.

Wer das Guthaben aus dem VL-Vertrag also nicht alle 6-7 Jahre benötigt, hat hier eine gute Form, die VL langfristig zu nutzen.

 

Betriebliche Altersversorgung

Insbesondere tariflich organisierte Arbeitgeber (IG Metall, etc.) bieten teils ausschließlich diese lang laufende Lösung für die Altersversorgung an.

Vorteil ist, dass während der Ansparphase hohe steuerliche Vorteile und Einsparungen bei den Krankenkassenbeiträgen gewährt werden. Nachteil ist aber, dass auch die Rente hoch besteuert wird und auf diese volle Krankenversicherungsbeiträge bezahlt werden müssen.

Wenn diese Lösung für Sie in Frage kommt, berechnet Ihr LEOFF Berater Ihnen sehr genau, ob die Vorteile wirklich höher sind als die Nachteile.

 

Lebensversicherung / Banksparplan

Die klassische Lebensversicherung als VL-Vertrag gibt es heute in der Praxis eigentlich nicht mehr. Diese wurde ersetzt durch Riester oder die betriebliche Altersversorgung.

Auch der Banksparplan, der gegenüber dem Bausparvertrag den Vorteil hat, dass er keine Abschlussgebühren hat, wird von Banken nur noch selten angeboten. Da er keine staatliche Förderung hat, ist die Rendite hier aber grundsätzlich immer bei Null.

 

Darlehenstilgung

Diese oftmals gute Lösung für den Kunden wird von Banken leider nur noch selten angeboten. Wenn Sie eine Immobilien-Finanzierung haben , sollten Sie, bevor Sie eine andere Anlageform wählen, bei Ihrer Bank anfragen, ob die Tilgung über VL dort angeboten wird. Ihre Rendite ist hier der durch die Tilgung ersparte Zins.


Werden die VL staatlich gefördert?

Zusätzlich zum Arbeitgeber beteiligt sich auch der Staat an der Vermögensbildung. Wer bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet (siehe Tabelle), erhält die Arbeitnehmersparzulage. Ausschlaggebend dafür ist nicht das Bruttoeinkommen, sondern das zu versteuernde Einkommen.

 


Weitere Details zum Thema vermögenswirksame Leistungen und individuelle Berechnungen erhalten Sie bei Ihrem LEOFF-Berater.

Nutzen Sie hierzu gerne das Kontaktformular auf dieser Seite.


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